Fälligkeiten beim Immobilienkauf:
Wann du Kaufpreis & Kaufnebenkosten bezahlen musst

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Die lieben Kosten beim
Immobilienkauf und ihre Fälligkeit

YEAH – der Kaufvertrag ist unterschrieben und notariell beglaubigt. Nach diesem Meilenstein heißt es allerdings auch: Zur Kasse, bitte. Aber wann sollst du den Kaufpreis jetzt eigentlich bezahlen? Und wann sind die Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerprovision fällig? Keinen Schimmer? Kein Ding. Wir bringen Licht ins Dunkel. Kleiner Spoiler: Es kommt nicht alles auf einmal – und muss dann auch nicht immer sofort bezahlt werden.

Die Notarkosten

Der bzw. die Notar:in schickt dir die Rechnung im gleichen Atemzug wie die Abschrift des Kaufvertrags. Das ist etwa ein bis zwei Wochen nach der Beurkundung. Gezahlt werden müssen die Notarkosten sofort. Der Betrag liegt irgendwo zwischen 0,5 % und 1 % des Kaufpreises – das ist abhängig vom Kaufpreis. Aber keine Sorge: Das ist keine Überraschungstüte. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die genauen Notarkosten stehen im Kaufvertrag – und der entsprechenden Gebührentabelle. Du weißt also, was auf dich zukommt.

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Die Maklerprovision

Ähnlich ist das mit der Maklerprovision: Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags, hat der oder die Makler:in den Auftrag erfüllt und schickt dir innerhalb von ca. ein bis zwei Wochen die Rechnung. Die Fälligkeit der Courtage steht also auch recht schnell an. 14 Tage hast du Zeit, um die Rechnung zu bezahlen.

Je nach Bundesland, in dem die Immobilie steht, liegt die Provision für Makler:innen zwischen 5,95 % und 7,14 %. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür allerdings nicht. Bei einem Kaufpreis von 200.000 € liegen die Kosten für den bzw. die Makler:in dann bei bis zu 14.280 €. Das ist eine Menge Holz. Aber das Gute ist: Für die Immobilien auf urbyo.com zahlst du keinen Cent an Maklerprovision.

Wenn du die Wohnung selbst bewohnst, zahlst du übrigens maximal 50 % der Maklerprovision. Bei Anlageimmobilien gilt das leider nicht so pauschal. Da kann es auch sein, dass du 100 % der Maklerprovision zahlst. Wie hoch dein Anteil im Endeffekt ist, ist aber auch immer etwas Verhandlungssache – und wird im Kaufvertrag festgehalten. Sprich also vor Vertragsunterzeichnung auch ruhig mal mit dem oder der Verkäufer:in, ob ihr euch die Kosten teilt.

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Die Grundbuchkosten

Die Kosten für die Grundbucheintragungen kommen erst etwas später. Das liegt einfach daran, weil Einträge, wie die Auflassungsvormerkung, erst vier bis sechs Wochen nach der Beurkundung gemacht werden. Die Grundbuchkosten liegen insgesamt bei ca. 0,3 % bis 0,5 % des Kaufpreises.

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Hast du die Rechnung vom Grundbuchamt auf dem Tisch, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Übrigens: Falls du dir mal einen Überblick über alle Kaufkosten verschaffen möchtest, schau mal hier rein. 👇

Die Grunderwerbsteuer

Die Rechnung für die Grunderwerbsteuer kommt vom Finanzamt – ca. sechs bis acht Wochen nach der Beurkundung. Die Zahlungs-Fälligkeit liegt bei einem Monat (§ 15 Satz 1 GrEStG) nach Erhalt der Rechnung. Die Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich: zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 200.000 € sind das also zwischen 7.000 € und 13.000 €.

Der Kaufpreis

Der Löwenanteil, also der Kaufpreis, wird erst dann zur Zahlung fällig, wenn du vom Notariat die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung bekommen hast. Bevor die verschickt wird, müssen aber ein paar offizielle Sachen gelaufen sein:

  • Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen (vor allem beim Neubau)

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung für den oder die Käufer:in im Grundbuch

  • Löschung bzw. Löschungsvormerkung von Grundschulden

  • Verzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht (bei Grundstücksverkauf)

Bis das alles vorliegt dauert’s eine Weile – ca. vier bis acht Wochen.

Die Mitteilung über die Kaufpreis-Fälligkeit ist dann im Grunde nichts anderes als eine Zahlungsaufforderung. Darin steht genau an wen, auf welches Konto und wie viel du bzw. die Bank überweisen müsst. Sobald du die Aufforderung im Briefkasten hast, hast du zwei Wochen Zeit, um den Kaufpreis zu bezahlen – vorausgesetzt, es ist auch alles so, wie es im Vertrag vereinbart wurde.

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Sahnehäubchen für Anlageimmobilien

Den Kaufpreis deiner Anlageimmobilie kannst du steuerlich geltend machen – als Anschaffungskosten. Über eine (fiktive) Nutzungsdauer von 50 Jahren kannst du jährlich 2 % des Kaufpreises von der Steuer absetzen. Das sind jährlich also 4.000 €. Ganz gut, oder?

Ist deine vermietete Wohnung in einem Gebäude, das vor 1924 gebaut wurde oder steht es unter Denkmalschutz gibt es noch mal andere Steueranreize: Dann kannst du sogar 2,5 % jährlich von der Steuer absetzen.

Du hättest dazu gern noch ein paar mehr Infos? Klaro. Stell deine Fragen einfach in der Urbyo Community.

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FAQ Zahlungs-Fälligkeiten