Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Dein Ticket zur Immobilie
Sicher ist sicher
Damit du als neue:r Eigentümer:in auch wirklich das bekommst, was du im Kaufvertrag für die Immobilie vereinbart hast, gibt’s eine Art Sicherheitsnetz für dich. Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben ist, bist du nämlich nicht direkt Eigentümer:in. Das bist du erst, wenn du den Kaufpreis gezahlt hast. Um dir aber bis dahin die Sicherheit zu geben, dass die Immobilie nicht noch an jemand anderes verkauft oder irgendwie verändert wird, gibt‘s die sogenannte Auflassungsvormerkung. Sie ist sowas wie die verbindliche Reservierung und wird im Grundbuch der Wohnung eingetragen. Woher der etwas sperrige Begriff kommt, erfährst du übrigens hier: 👇
Wie die da reinkommt? Das macht dein:e Notar:in – direkt nachdem der Vertrag unterschrieben und beurkundet ist. Übrigens: Er oder sie kümmert sich später auch um die Löschung der Vormerkung, sobald du den Kaufpreis bezahlt hast. Denn dann geht’s darum, dass aus der Auflassungsvormerkung eine Auflassung wird.
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Darum ist die Auflassungsvormerkung so wichtig
Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch schützt dich als Käufer:in – und ist durch den oder die Notar:in schnell gemacht. Einzige Voraussetzung: Der Kaufvertrag muss von allen unterschrieben und notariell beurkundet worden sein. Die Vormerkung ins Grundbuch geht dann innerhalb weniger Tage. Den:die Notar:in musst du dazu eigentlich nicht noch extra beauftragen. Sofern du nicht ausdrücklich auf Vormerkung verzichtest, ist sie obligatorisch und dein:e Notar:in kümmert sich automatisch um die Eintragung. Sobald sie im Grundbuch steht, hast du die Garantie, dass du nach Zahlung des Kaufpreises auch wirklich Eigentümer:in der Immobilie wirst. Entsprechend wird die Auflassungsvormerkung auch als Eigentumsvormerkung bezeichnet.
Ohne die Auflassungsvormerkung im Grundbuch hättest du im Grunde keine 100%ige Sicherheit, dass der:die Verkäufer:in die Wohnung im schlimmsten Fall noch an andere verkauft oder zur Finanzierung einer anderen Immobilie einfach noch eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lässt, die du dann theoretisch übernehmen müsstest.
Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Das klingt nach Kosten. Oder?
Die Auflassungsvormerkung vorzunehmen ist Teil des Notarjobs. Und da für alles, was der bzw. die Notar:in macht, auch Kosten anfallen, musst du auch für die Eigentumsvormerkung etwas bezahlen. Aber Entwarnung: Das sind keine Kosten, die noch on top kommen. Die Kosten für die Auflassungsvormerkung sind ein Teil der Kaufnebenkosten – und die hast du ja bei deiner Immobilienfinanzierung schon einkalkuliert.
Die Kosten werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Da gibt’s die entsprechende Gebührentabelle. Für die Vormerkung wird eine halbe Gebühr fällig.
Beispiel
Du kaufst eine Wohnung für 100.000 €. Die Gebühr beträgt laut Tabelle 273 €. Der Anteil für die Auflassungsvormerkung liegt bei 50 %, so dass du im Endeffekt 136,50 € zahlst.
Das kommt nach der Eigentumsvormerkung
Aus der Eigentumsvormerkung wird nach ein paar Wochen die finale Auflassung. Einfach so? Jein. Dein:e Notar:in hat auf jeden Fall alle notwendigen Schritte im Blick, damit die Umschreibung der Wohnung auf dich als Eigentümer:in auch läuft. Er oder sie veranlasst die Löschung der Vormerkung, wenn alle Punkte abgehakt sind. Dazu gehört dann z.B. auch, dass du den Kaufpreis vollständig bezahlt hast und der:die Verkäufer:in beispielsweise noch eingetragene Hypotheken getilgt hat. Mit der Löschung der Vormerkung und der Auflassung ist es dann aber geschafft. Die Wohnung ist dein. Darauf ein: YIPPIEYAYEAH!
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