Immobilienkauf: Nur mit Notar:in.
Zur Unterschrift, bitte.
Möchtest du eine Immobilie kaufen, geht das nicht ohne Notar:in. Es ist sogar gesetzlich geregelt, dass du den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen musst. Und klar: Auch Notarkosten müssen bezahlt werden – und zwar von dir. Uff. Aber die zählen einfach zu den Kaufnebenkosten dazu. Was ein:e Notar:in genau kostet, lässt sich dabei nicht so ganz pauschal sagen. Das hängt immer von dem Kaufpreis deiner Immobilie ab. Und je nachdem, welches ToDo der Notar oder die Notarin für dich gerade abhakt, darf er oder sie eine entsprechende Gebühr berechnen.
Die Beauftragung eines Notars oder einer Notarin darfst du aber nicht nur als reinen Kostenpunkt auf deiner sowieso schon langen Ausgabenliste sehen: Notar:innen unterstützen dich in allen rechtlichen Fragen beim Immobilienkauf. Anders als Anwält:innen sind sie aber nicht mit der Verteidigung einer Partei beauftragt, sondern sind unparteiisch und beraten sowohl dich als auch den bzw. die Verkäufer:in. Sie sorgen dafür, dass deine Interessen gewahrt werden und dir durch die Unterzeichnung des Kaufvertrags keine Nachteile entstehen. Darüber hinaus übernehmen sie die ganzen Sachen mit dem Grundbuchamt: Auflassungsvormerkung, Grundschuld, Umschreibung usw. Also, all die Dinge, die nicht so leicht zu durchblicken aber entscheidend sind, damit die Immobilie irgendwann auch dir gehört.
Du merkst: Ein:e Notar:in ist ein Must Have beim Immobilienkauf. Damit du dich jetzt aber nicht lange mit der Suche beschäftigen musst, hast du uns. Wir finden eine:n Notar:in in deiner Nähe. Du musst dann nur noch den Termin bestätigen. Schreib uns also gern eine E-Mail an support@urbyo.com.
Du möchtest noch ein bisschen ins Detail gehen? Sehr gern. Los geht’s! Auch als Podcast.
Notar:in beim Immobilienkauf: Die Aufgaben en détail
Das Notariat ist deine Anlaufstelle, wenn es um wasserdichte und rechtlich faire Unterlagen für deinen Immobilienkauf geht. Wenn also z. B. der Kaufvertragsentwurf Risiken für dich enthält, weist dich dein:e Notar:in darauf hin. Dir wird genau erklärt, wo das Risiko liegt. Eine entsprechende Beratung gibt es natürlich auch. Das ist wichtig, denn es gibt z. B. Unterschiede in der Ausgestaltung der Kaufverträge. Manche Passagen lassen sich eher käuferfreundlich oder verkäuferfreundlich formulieren. Manchmal gibt es auch ungewöhnliche Konstellationen oder Klauseln.
Das Ziel der Notar:innen ist es, dass du am Ende das Risiko einschätzen, abwägen und eine sichere Entscheidung treffen kannst. Das gilt natürlich nicht nur für den Immobilienkauf.
Achtung
Besteht der oder die Verkäufer:in auf den Kaufvertragsentwurf eines bestimmten Notars oder einer bestimmten Notarin, sollten bei dir die Alarmglocken angehen. Denn dann kann es sein, dass einzelne Formulierungen verkäuferfreundlich sind und für dich später ein Nachteil sein können.
Unser Tipp: Lass den Vertragsentwurf nochmal in einem Notariat deiner Wahl gegenchecken.
Neben dieser Beratung passiert in einem Notariat aber noch viel mehr. Sowohl vor als auch während und nach der Beurkundung des Kaufvertrags hat der bzw. die Notar:in einiges zu tun, damit dein Immobilienkauf reibungslos abläuft.
Vor Beurkundung | Während Beurkundung | Nach Beurkundung |
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Informieren zu unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Kaufvertrags | Wortwörtliches Vorlesen des Kaufvertrags | Anforderung möglicher Eventuell Nachgenehmigung des Kaufvertrags |
Erstellung eines Kaufvertragentwurfs | Erklärung der nächsten Schritte bis zur Schlüsselübergabe | Anforderung möglicher Nachgenehmigungserklärungen |
Zusammentragen der Finanzierungsunterlagen, so dass die Grundschuld gleichzeitig mit dem Kaufvertrag beurkundet werden kann | Beantragung der Auflassungsvormerkung | |
Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch | ||
Einholen behördlicher Genehmigungen und Erklärungen | ||
Löschung möglicher Grundpfandrechte, die durch den oder die Verkäufer:in eingetragen wurden | ||
Benachrichtigung des zuständigen Finanzamtes zur Erhebung der Grunderwerbsteuer | ||
Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit | ||
Eigentumsumschreibung im Grundbuch | ||
Überprüfung aller Änderungen und informieren aller Beteiligten |
Das ist ein ganz ordentliches Paket, oder? Und du siehst, für eine:n Notar:in, der oder die dich beim Immobilienkauf unterstützt, geht die Arbeit eigentlich erst nach der Beurkundung so richtig los – also, nachdem die Unterschriften unter dem Vertrag sind.
Warum die das alles können? Notar:in wird nur, wer sein Jurastudium vollständig absolviert hat – also das erste und zweite Staatsexamen gemacht hat. Notar:innen werden von der staatlichen Justizverwaltung ernannt. Klingt ziemlich exklusiv? Ist es auch. Dabei wird besonders auf die fachliche und soziale Kompetenz geachtet. Wichtig ist nämlich, dass ein:e Notar:in auch bei schwierigen Vertragssituationen objektiv bleibt. Es ist also keine Lust-und-Laune-Entscheidung, Notar:in zu werden. Du hast es immer mit absoluten Profis zu tun. Und das ist doch irgendwie beruhigend, oder?
Notarkosten beim Immobilienkauf: Damit musst du rechnen
Notar:innen werden für ihre Tätigkeiten bezahlt. Klar. Die Notarkosten beim Immobilienkauf trägst du als Käufer:in. Wie hoch die Kosten sind, ist von Immobilie zu Immobilie unterschiedlich. Grundlage für die Berechnung ist immer der Kaufpreis. Je nach Wert dürfen bestimmte Gebührensätze angesetzt werden.
Die jeweilige Höhe ist in der Gebührenordnung für Notar:innen festgeschrieben und damit sind die Beträge auch in ganz Deutschland gleich. Je nachdem, wie aufwändig ein ToDo ist, darf dann die einfache Gebühr, die doppelte Gebühr oder manchmal auch nur ein Bruchteil der Gebühr zugrunde gelegt werden.
Und so sieht die Gebührentabelle aus: Gebührentabelle Notar:innen
Bei Fragen dazu, schreibt uns gern eine E-Mail an support@urbyo.com.
Da Notar:innen viele Dinge tun, die im Zusammenhang mit dem Finanz- und Grundbuchamt stehen, wird beim Kauf einer Wohnung immer von Notar- und Grundbuchkosten gesprochen. Dass die Notarkosten mal separat aufgelistet sind, kommt eigentlich nicht vor – zumindest ist uns das noch nicht über den Weg gelaufen.
Der Notar bzw. die Notarin schickt dir beispielsweise entsprechende Zahlungsfälligkeitsmitteilungen bzw. informiert die zuständigen Ämter, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und sie dir die Rechnung schicken können.
Insgesamt kannst du beim Immobilienkauf mit Kosten für Notar:in und Grundbuchamt von ca. 1,5 % - 2 % des Kaufpreises rechnen. Kaufst du eine Eigentumswohnung für 200.000 €, liegen die Grundbuch- und Notarkosten bei etwa 3.000 € - 4.000 €.
Hinweis
Die Notarkosten gehören zu den Kaufnebenkosten. Die werden nicht immer von der Bank mitfinanziert. D.h. optimalerweise kannst du die Nebenkosten mit deinem eigenen Geld bezahlen. Wird knapp? No worries! Lies gern mal unsere Infos und Tipps zur Finanzierung ohne Eigenkapital.
Notar:in in der Nähe: Kannst du machen, musst du aber nicht
Wie? Kein Showdown im Notariat? Nee! Zumindest nicht zwingend. In Deutschland hast sowohl du, als auch der bzw. die Verkäufer:in freie Notarwahl. Das heißt jede:r kann zu einem Notar oder einer Notarin in der Nähe gehen.
Notariate gibt es in den meisten Städten. Du kannst entweder online suchen oder unsere Kolleg:innen kurz antickern. Die haben immer schnell einen Tipp parat.
Wenn du eine: Notar:in in deiner Nähe gefunden hast, reicht im Grunde eine kurze Mail mit deinem Anliegen. Beim Immobilienkauf geht es meistens als erstes darum einen Kaufvertragsentwurf von dem oder der Notar:in zu bekommen. Den verlangen nämlich fast alle Banken, um dir ein verbindliches Finanzierungsangebot zu machen. Damit du den Vertragsentwurf ruckzuck in deinem Postfach hast, schicke am besten direkt die wichtigsten Infos mit. Also, sowas wie Kontaktdaten und Adresse des Objekts. Wie das abläuft, wenn der Notartermin in einer anderen Stadt ist und du nicht persönlich kommen möchtest, erfährst du hier. 🙌
Vorlage für deinen Beurkundungsauftrag
Du hast keine Ahnung, wie du einen Beurkundungsauftrag anlegen sollst? Kein Problem. Hier findest die die Urbyo Vorlage 👇👇
Eine kurze Mailvorlage haben wir auch für dich. Die kannst du dann einfach kopieren und entsprechend anpassen.
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Beurkundungsauftrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte eine Immobilie in XXXXXX kaufen und dies gerne bei Ihnen beurkunden lassen. Die Verkäuferin/Der Verkäufer wird es entsprechend nachgenehmigen.
Können Sie einen Kaufvertragsentwurf erstellen und diesen per E-Mail an mich und die Verkäuferin/den Verkäufer XXXXXXX (E-Mail-Adresse XXXXXXX@XXXX.XXX) senden? Den Fragebogen mit den Angaben zum Kaufvertrag erhalten Sie anbei.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei mir. Sie erreichen mich telefonisch unter XXXXXXXXXX.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX
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Gerade bei Eigentumswohnungen als Kapitalanlage ist es häufig so, dass Käufer:in und Verkäufer:in nicht in der gleichen Stadt wohnen. Heißt: Kaufst du beispielsweise von jemandem in Dortmund eine Immobilie, wohnst aber selbst in Hamburg, musst du nicht extra zum Notartermin nach Dortmund cruisen – oder umgekehrt.
Der Notartermin: So läuft’s ab
Wer zum Notartermin erscheint, ist nicht direkt vorgeschrieben. Außer der bzw. die Notar:in natürlich. Denkbar sind beispielsweise diese Konstellationen:
Käufer:in und Verkäufer:in erscheinen zum Notartermin und unterzeichnen gemeinsam den Kaufvertrag
Nur eine Partei ist beim Notartermin anwesend und unterzeichnet den Kaufvertrag
Weder Käufer:in noch Verkäufer:in nehmen am Notartermin teil, sondern schicken jemand Drittes als Vertreter:in ohne Vertretungsvollmacht
Der 1. Fall entspricht vermutlich der Vorstellung, die die meisten im Kopf haben. Der Ablauf ist schnell erklärt: Der Notar oder die Notarin liest den Kaufvertrag Wort für Wort vor und sofern keine Punkte mehr offen sind, unterschreiben ihn alle.
Sitzt jetzt z. B du als Käufer:in im Notarbüro, ist der Ablauf etwas anders. Zwar lässt du dir auch den Vertrag vorlesen und unterschreibst ihn, nachdem alle Fragen geklärt wurden. Anschließend schickt der oder die Notar:in den unterschriebenen Vertrag an den oder die Verkäufer:in. Der bzw. die vereinbart dann wiederrum einen Termin im Notariat am Wohnort, um den Vertag nachzugenehmigen.
Erscheint nun keiner von euch beiden persönlich zum Notartermin liest sich der oder die Notar:in den Vertrag natürlich nicht einfach so selbst vor. Dafür schickt ihr jemand Drittes als Vertreter:in ohne Vertretungsmacht für euch beide. Der- bzw. diejenige unterschreibt dann erstmal den Vertrag für euch. Das ist im Grunde schon mal die Zustimmung, dass der Kaufvertrag so für euch in Ordnung ist. Anschließend schickt euch der Notar bzw. die Notarin den Vertrag per E-Mail. Ihr beide genehmigt den Vertrag dann jeweils bei einem Notariat in der Nähe nach.
Good to know
Für eine Nachgenehmigung berechnen Notar:innen das 0,2-fache einer Gebühr. Bei einem Kaufpreis von 100.000 € sind das dann etwa 55 €.
Also, fest steht: Notartermin muss sein und früher oder später musst du auch mal persönlich dort erscheinen. Hinsichtlich des Timings für den Notartermin ist vielleicht noch dieser Tipp hilfreich: Versuche den Termin vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist für deinen Kreditvertrag stattfinden zu lassen. Wenn der Deal aus irgendeinem Grund nämlich doch noch platzen sollte, stehst du im Worst Case mit einer Finanzierung da, die du nicht mehr so ohne weiteres kündigen kannst.
Wenn du auch dazu gern noch mehr wissen möchtest, schreib uns kurz eine E-Mail.