Grundsteuer auf Immobilien

Die Grundsteuerreform einfach erklärt

Wie viel Immo kann ich mir leisten?
Bild Grundsteuer Immobilien
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Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die Eigentümer:innen von Immobilien zahlen müssen und gilt als eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Seit 1. Januar 2025 wird die aktuelle Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und Hebesätzen der Gemeinden erhoben.

Warum gab es eine Reform? Sie wurde unter anderem reformiert, weil sie auf veralteten Daten basierte. Alle Infos hierzu gibt es unten im Text. Du bist unterwegs und würdest lieber zuhören? Dann empfehlen wir die passende Podcast-Folge, die wir zur neuen Grundsteuer aufgenommen haben. 🎧

Was ist die Grundsteuer? Muss ich die auch zahlen?

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die du auf Grundbesitz zahlst. Als Grundbesitz zählen Grundstücke und darauf stehende Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Zahlen muss die Grundsteuer immer die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie.

Und zwar an die Stadt oder die Gemeinde. Denn die erhebt die Steuer. Aktuell werden bundesweit fast 15 Milliarden Euro über die Grundsteuer eingenommen. Für Städte und Gemeinden ist sie also eine der wichtigsten Einnahmequellen.

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Gründe für die Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform musste sein, weil die Erhebung der Grundsteuer in der früheren Form verfassungswidrig war. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden. Lag ganz einfach daran, dass die Grundsteuer vor 2025 noch auf alten Grundstückswerten basierte. Wobei alt fast schon untertrieben ist.

Denn im Westen Deutschlands wurden Grundstücke nach ihrem Wert aus dem Jahr 1964 besteuert. Im Osten stammten die Daten sogar aus 1935. Auch ohne riesige Immo-Expertise kannst du dir sicher denken: Seitdem hat sich einiges getan. Mit den heute realen Grundstückswerten hatten die Daten nichts mehr zu tun. Das führte dazu, dass gleiche Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz.

Die Änderung war also längst überfällig. Übrigens soll die Grundsteuerreform auch ein anderes Problem des Wohnungsmarktes bekämpfen: Spekulation mit Bauland. Denn es werden zunehmend Baugrundstücke gekauft, nur um sie nach Jahren mit Gewinn weiterzuverkaufen. Häufig ohne Bauabsicht. Da soll die „Grundsteuer C“ helfen: Sie gibt Gemeinden mit der Reform die Möglichkeit, einen höheren Hebesatz auf baureife und dennoch unbebaute Grundstücke anzusetzen. Das soll insbesondere in Ballungsgebieten Anreiz sein, Wohnraum zu schaffen.

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Umsetzung der Grundsteuerreform

Nach der Entscheidung 2018 hat der Bundestag im Juni 2021 den Gesetzesentwurf der damaligen Bundesregierung verabschiedet. In dem Entwurf hatte die Regierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das hat sie in einem Gesetzespaket aus drei verschiedenen Gesetzen getan. Doch was steht jeweils drin?

  1. Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
    Das setzte am Hauptkritikpunkt des Bundesverfassungsgerichts an und regelte die Neubewertungen des Grundbesitzes in Deutschland. Bewertet wurden alle Grundstücke zu den am 1. Januar 2022 bestehenden Verhältnissen. Das passierte in Form einer elektronischen Grundsteuererklärung.

  2. Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken
    Das packte das oben angesprochene Problem der Spekulation mit unbebauten Grundstücken an. Es gibt Städten und Kommunen das Recht, einen erhöhten steuerlichen Hebesatz auf unbebaute, baureife Grundstücke festzulegen.

  3. Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes
    Damit wird nur festgestellt, dass der Bund das Recht hat, das Grundsteuergesetz festzuschreiben. Allerdings dürfen die Länder abweichende Regeln festsetzen.

Der Gesetzgeber hat zur Neubewertung der Grundstücke ein Bundesmodell eingeführt, den Ländern aber gleichzeitig freigestellt, davon abzuweichen. Davon haben die fünf Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht. Alle anderen Länder nutzen das Bundesmodell.

Wann ist die Grundsteuer fällig?

In der Regel wird die Grundsteuer jährlich an das Steueramt entrichtet, allerdings hängt es davon ab, wie viel Grundsteuer du zahlen muss.

Ist deine Grundsteuer unter 15 Euro, wird sie nur einmal jährlich fällig – und zwar am 15. August. Beträgt deine jährliche Grundsteuer zwischen 15 und 30 Euro, zahlst du sie zweimal im Jahr – jeweils am 15. Februar und am 15. August. Liegt der Betrag allerdings über 30 Euro im Jahr, zahlst du die Grundsteuer vierteljährlich, also alle drei Monate. Jeweils ein Viertel des Jahresbetrags ist dann am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Letzteres ist das häufigste Szenario für Immobilieneigentümer:innen.

Berechnung der Grundsteuer nach der Grundsteuerreform 

Die Grundsteuer wurde im Rahmen der Grundsteuerreform so berechnet: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz. An der eigentlichen Berechnung änderte die Grundsteuerreform also nichts. Nur der alte Einheitswert wurde durch den neuen Grundsteuerwert ersetzt. 

Etwas detaillierter erfolgte die Berechnung der Grundsteuer in drei Steps: 

  1. Aus den Daten der Grundsteuererklärung 2022 ermittelte das Finanzamt bis 2023 den neuen Grundsteuerwert.

  2. Auf den wendete das Finanzamt dann die Grundsteuermesszahl an. In den meisten Bundesländern beträgt der 0,034 für Nichtwohngrundstücke und 0,031 Prozent für Wohngrundstücke. Ausnahmen sind die Länder Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen. Multipliziert mit dem Grundsteuerwert ergab sich der Grundsteuermessbetrag. Den Grundsteuermessbescheid wurde Eigentümer:innen 2023 mitgeteilt.

  3. Final wurde der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz deiner Stadt oder Gemeinde multipliziert. Das wiederum ist deine Grundsteuer, die seit dem 1. Januar 2025 gilt.

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Wer muss keine Grundsteuer zahlen?

Keine Grundsteuer musst du zahlen, wenn deine Immobilie zu hoheitlichen, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken genutzt wird. Auch Krankenhäuser, Studentenwohnheime, Altenheime oder Jugendherbergen sind von der Zahlung einer Grundsteuer befreit. Das wird bei Immos, die als Kapitalanlage gekauft wurden, aber eher selten der Fall sein.

Doch ein teilweiser Erlass der Grundsteuer ist möglich, wenn deine Wohnung zeitweise leer stand. Das musst du aber bis zum 31. März rückwirkend für das Vorjahr beantragen. Du hast Anspruch auf 25 % Erlass, wenn du weniger als die Hälfte der üblichen Jahreskaltmiete eingenommen hast. Hast du keine Mieteinnahmen in einem Jahr gehabt, musst du nur die Hälfte der Grundsteuer zahlen. Wichtig dabei ist aber, dass du den Mietausfall nicht zu verantworten hast. Außerdem müssen deine verlangten Mieten marktgerecht sein.

Anspruch auf Grundsteuererlass:

  • Dein:e Mieter:in ist zahlungsunfähig

  • Du konntest die Wohnung trotz Anzeigen-Schaltung oder Makler-Auftrag nicht vermieten

  • Wohnung durch Brand, Wasserschaden oder anderer Katastrophe nicht vermietbar

  • Du besitzt ein denkmalgeschütztes Haus und musst für dessen Erhalt oder Umbau besonders hohe Kosten tragen. Hier ist evtl. sogar ein kompletter Steuererlass möglich

Hattest du einen Mietausfall aufgrund normaler Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen, hast du keinen Anspruch auf Grundsteuererlass. Übrigens: auch wenn dir ein Haus überschrieben wird, musst du Grundsteuer bezahlen. Sogar, wenn du ein Traumhaus in einer Lotterie gewinnst.

Muss ich irgendwann mehr zahlen?

Ob du in Zukunft mehr oder weniger zahlen musst, lässt sich noch nicht beantworten. Neu bewertet werden soll die Grundsteuer alle sieben Jahre. Klar ist: Es wird Fälle geben, in denen müssen Mieter:innen oder Eigentümer:innen mehr zahlen. Ebenso wird es aber auch Fälle geringerer Kosten geben.

Moment: Mieter:innen? Was haben die denn damit zu tun? Naja, als Eigentümer:in kannst du die Kosten unter gewissen Umständen auf deine Mieter:innen umlegen. Denn du kannst die Miete erhöhen- Aber Vorsicht: Anpassungen der Miete solltest du immer mit Augenmaß vornehmen. Außerdem musst du dich natürlich an gewisse Rahmenbedingungen halten. Wie das geht, erfährst du hier. 👇

Aber auch die Städte und Gemeinden können die Grundsteuer nicht beliebig erhöhen. Denn die Einnahmen über die Grundsteuer sollen in der Summe nicht steigen. Das sollen die Kommunen mit den richtigen Hebesätzen regulieren.

Also: Die Grundsteuer ist ein wichtiger Kostenpunkt, den man nicht außer Acht lassen sollte, wenn man eine Immobilie finanzieren will. Wer die Grundsteuer nicht vergisst und mit einkalkuliert, kann mit einer Immobilie aber eine solide Basis für die Altersvorsorge aufbauen.

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