Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist ein finanzielles Polster, dass von allen Eigentümer:innen einer Eigentümergemeinschaft angespart wird. Das heißt jede:r zahlt monatlich einen Teil ein. Das gesparte Geld wird dann für Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums verwendet, also, wenn die Fassade neu gestrichen, das Dach erneuert oder die Heizungsanlage ausgetauscht werden muss.

Die Instandhaltungsrücklage ist Teil des Hausgeldes. Das heißt, dass ist nichts, was du auf deine Mieter:innen umlegen kannst. Die Höhe der monatlichen Rücklagenzahlung ist gesetzlich nicht festgelegt. Im Normalfall schlägt die Hausverwaltung einen Betrag vor, der dann von der Eigentümergemeinschaft angenommen oder abgelehnt wird. Die Höhe hängt dabei vor allem vom Alter der Immobilie ab. Je älter ein Gebäude ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sanierungen oder Modernisierungen angegangen werden müssen, klar. Auch die Ausstattung ist ein Faktor: Je luxuriöser, desto kostenintensiver in der Instandhaltung.

Wenn sich am Ende des Wirtschaftsjahres herausstellt, dass die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage zu hoch waren, kann die Eigentümergemeinschaft eine Senkung beschließen. Umgekehrt – wenn die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht, um beispielsweise eine anstehende Dachsanierung zu bezahlen – sind alle Eigentümer:innen zu einer Sonderzahlung verpflichtet, um die Differenz aufzubringen. Grundlage für die Höhe dieser Sonderumlage sind dann deine Anteile laut Teilungserklärung am Gemeinschaftseigentum. Heißt: Gehören dir 10 % am Gemeinschaftseigentum, zahlst du auch 10 % des noch offenen Betrags.

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Wie sollte ich für die Instandhaltung ansparen?

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage ist ein entscheidender Faktor, um zukünftige Reparaturen und Modernisierungen an einer Immobilie zu finanzieren, ohne dass unerwartet hohe Sonderumlagen erforderlich werden. Eine gängige Faustregel sieht vor, monatlich zwischen 1,50 und 2,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche anzusparen, abhängig von Alter und Zustand des Gebäudes. Neubauten können zunächst mit geringeren Beträgen starten, oft zwischen 0,50 und 1,00 Euro pro Quadratmeter, da in den ersten Jahren weniger Reparaturen anfallen. Wichtig ist jedoch, die Rücklage regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, da die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen mit zunehmendem Alter der Immobilie steigen. Käufer sollten zudem bei der Immobilienprüfung die Höhe der bestehenden Rücklage sowie geplante Maßnahmen in den Protokollen der Eigentümerversammlungen und Abrechnungen berücksichtigen, um sich ein Bild über mögliche zukünftige Belastungen oder Vorteile zu machen.