Anschaffungskosten / Herstellungskosten

Anschaffungskosten und Herstellungskosten sind Kosten, die auf dich zukommen, wenn du eine Immobilie erwirbst und steuerlich relevant, wenn du diese als Kapitalanlage nutzt. Sie dienen nämlich als Grundlage zur Bemessung der AfA (Absetzung für Abnutzung), also wie viel du in deiner Steuererklärung darüber geltend machen kannst.

Zu den Anschaffungskosten gehören alle Kosten, die zum Erwerb erforderlich sind:

  • der Kaufpreis

  • die Notarkosten

  • die Kosten beim Grundbuchamt

  • die Maklergebühren

  • die Grunderwerbsteuer

  • die Finanzierungskosten

  • Kosten, für Arbeiten, die zur zweckgemäßen Nutzung des Gebäudes notwendig sind.

Kosten für Grund und Boden werden in einer Berechnung der AfA abgezogen.

Als Herstellungskosten zählen alle Kosten, die zur Errichtung, Erweiterung oder erheblichen Verbesserung eines Gebäudes entstehen, also z. B.

  • Bau- und Materialkosten

  • Architektenkosten

  • Handwerkerkosten

  • Kosten für weitreichende Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn sie netto mehr als 15 % der Anschaffungskosten für das Gebäude betragen (anschaffungsnahe Herstellungskosten)

Instandhaltungskosten und Eigenleistungen dürfen nicht mit angerechnet werden.

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