Steuerfrei veräußerbar

Wer seine vermietete Immobilie steuerfrei veräußern will, kann das zehn Jahre nach dem Kauf problemlos tun.

Wenn die Immobilie früher verkauft und ein Gewinn damit erzielt wird, gilt das als Spekulationsgeschäft. Auf den Gewinn muss dann eine Spekulationssteuer gezahlt werden. Ausnahme: Die Immobilie wurde „[…] im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt […]“.

Gesetzlich ist das alles in § 23 EStG geregelt. Außerdem: Wird durch den Verkauf das Darlehen frühzeitig zurückgezahlt, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden.  

Lexikon

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