Notar:in
Ein:e Notar:in ist eine neutrale Person, die dazu befähigt ist, Rechtsgeschäfte zu beurkunden, die man den Bereichen des Erb-, Familien-, Gesellschaft- und Grundstücksrechts zuordnen kann. Ein:e Notar:in kann auch Unterschriften, Abschriften und Beweise beglaubigen und Geld und Wertgegenstände hinterlegen.
Notar:innen sind wie Rechtsanwälte und Ärzte grundsätzlich an die Verschwiegenheitspflicht gebunden. Zudem sind die Kosten für ein:e Notar:in überwiegend im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt.
Zum Notariat gehst du beim Immobilienkauf, um einen Kaufvertrag aufzusetzen und zu unterzeichnen, sowie Einträge ins Grundbuch durchführen zu lassen. Mehr zu den Aufgaben eine:r Notar:in erfährst du übrigens hier: