Gemeinschaftsordnung
In der Gemeinschaftsordnung sind die Rechte und Pflichten aller Eigentümer:innen geregelt – insbesondere die Aufteilung der Kosten und zu den Sondernutzungsrechten. Sie kann entsprechend auch nur geändert werden, wenn alle Eigentümer:innen einer Änderung zustimmen.
Die Gemeinschaftsordnung ist Bestandteil der Teilungserklärung.