Sondernutzungsrecht
Durch das Sondernutzungsrecht wird Eigentümer:innen das Recht eingeräumt, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Das kann ein Teil der Außenanlage sein oder ein Stellplatz.
Durch das Sondernutzungsrecht wird Eigentümer:innen das Recht eingeräumt, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Das kann ein Teil der Außenanlage sein oder ein Stellplatz.
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