Beirat
Der Beirat wird von der Eigentümergemeinschaft gewählt. Grundsätzlich dürfen es nur Eigentümer:innen aus derselben sein.Der Beirat hat nach §29 WEG die Aufgaben:
die Hausverwaltung bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen und zu überwachen
den Wirtschaftsplan und die Jahresrechnungen zu prüfen und mit einer Stellungnahme zu versehen
Die Mitglieder des Beirats haften übrigens gegenüber den anderen Eigentümer:innen, wenn ein Schaden entsteht, der auf ihre Tätigkeit zurückzuführen ist.