Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung (auch bekannt als Eigentumsvormerkung) ist ein Eintrag im Grundbuch zum rechtlichen Schutz von Käufer:innen. Sie verhindert, dass der oder die Verkäufer:in eine bereits verkaufte Immobilie noch an weitere Menschen verkauft. Eingetragen wird die Auflassungsvormerkung von dem bzw. der Notar:in.