Berechtigtes Interesse
Für die Einsicht des Grundbuchs brauchst du ein berechtigtes Interesse. D.h. du musst dem Grundbuchamt sachliche und nachvollziehbare Gründe liefern, warum du Grundbucheinsicht haben möchtest. Berechtigtes Interesse hast du beispielsweise als potenzielle:r Käufer:in einer Immobilie – um beispielsweise Infos über die Eigentumsverhältnisse sowie Rechte (z.B. Nießbrauchrecht) und Lasten zu erhalten. Von diesem Recht kannst du nach § 12 GBO Gebrauch machen.