Hausgeld für deine Eigentumswohnung: Was das ist und wie hoch es angesetzt ist

Her mit dem Cash

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Bild Hausgeld

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung – egal, ob du selbst einziehen oder sie vermieten möchtest – solltest du dir ein möglichst umfassendes Bild aller Kosten machen, die auf dich zukommen. Der Kaufpreis ist klar. Die Kaufnebenkosten, wie Grundbuch- und Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklercourtage, hat man meistens auch auf dem Schirm. Aber natürlich muss so eine Wohnung bzw. das Gebäude auch bewirtschaftet und in Schuss gehalten werden. Dafür wird bei einer Eigentumswohnung ein sogenanntes Hausgeld berechnet, dass du monatlich zahlen musst.

Für die Berechnung setzt die Verwaltung einen Betrag X pro Quadratmeter an, der dann entsprechend auf die Wohnfläche deiner Wohnung hochgerechnet wird. Da kommen schnell ein paar hundert Euro zusammen. Vermietest du die Wohnung, ist ein Teil des Hausgelds aber umlagefähig. Das heißt, du kannst im Rahmen des Mietvertrags einige Kosten direkt an deine:n Mieter:in weitergeben.

Schaust du dir die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen vor dem Kauf mal an, bekommst du schon einen Eindruck über die Kosten – und was möglicherweise an kostenintensiveren Reparaturen ansteht. Dafür kann dann eine Umlage von den Eigentümer:innen eingefordert werden, wenn die Rücklagen nicht ausreichen. In den Protokollen steht auch, ob kurzfristig mit einer Erhöhung des Hausgelds zu rechnen ist.

Was das jetzt alles konkret heißt? Erklären wir dir.

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Was ist das Hausgeld überhaupt?

Falls du von Hausgeld noch nichts gehört hast, ist dir das Wohngeld vielleicht schon mal untergekommen. Die beiden Wörter werden synonym verwendet. Mit dem Hausgeld zahlst du monatlich im Voraus die anfallenden Nebenkosten für die Wohnung.

Das Hausgeld fällt üblicherweise bei einer Eigentumswohnung an. Aber auch, wenn du ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte kaufst, kann es ein Hausgeld geben. Damit sichern im Grunde alle Beteiligten ab, dass beispielsweise die Betriebskosten auch von allen gezahlt werden.

Für dich als Vermieter:in ist dabei wichtig zu wissen, dass ein Teil des Hausgelds umlagefähig ist. Das heißt, dass du von deinem Mieter oder deiner Mieterin mit der monatlichen Mietzahlung einen gewissen Betrag zurückbekommst. Einige Kosten sind allerdings auch nicht umlagefähig.

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Übersicht umlagefähige & nicht-umlagefähige Kosten
Umlagefähige Kosten:Nicht-umlagefähige Kosten:
Betriebskosten für Wasser, Müllentsorgung, Spielplatz oder die Pflege der AußenanlageRücklagen
Heiz- und Stromkosten für Treppenhäuser, Fahrstühle u. Ä.Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
Kosten für die WohngebäudeversicherungKosten für die Hausverwaltung
Hausmeisterkosten

Das Hausgeld für eine Eigentumswohnung zahlst du übrigens immer – egal, ob du selbst drin wohnst, sie vermietest oder sie leer steht. Das ist sogar gesetzlich geregelt: § 16 WEG. Im Fall von Leerstand ist dann ein eigener finanzieller Puffer superwichtig. Wenn du deinen Kreditrahmen auscheckst, und die Bank deine Haushaltsrechnung aufstellt, sollten dabei auch solche unplanbaren Ausfälle einkalkuliert werden.

Die Höhe des Hausgelds

Wie so oft im Rahmen der Baufinanzierung, ist die Antwort auf die Frage nach der Höhe des Hausgelds erstmal: Kommt drauf an.

In der Regel liegt das Hausgeld in einer Höhe irgendwo zwischen 2,50 € pro m² und 4,00 € pro m².

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Wie hoch die monatlichen Kosten genau sind, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Baujahr

  • Ort

  • Mikrolage

  • Größe

  • Ausstattung

  • Instandhaltungsbedarf

Vor allem der Instandhaltungsbedarf ist eine individuelle Sache jeder Eigentümergemeinschaft. Bei einem Neubau werden kurzfristig keine größeren Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sein. Kaufst du allerdings eine Wohnung in einem älteren Gebäude kann das durchaus ein größeres Thema sein. Um als Gemeinschaft rechtzeitig genügend Geld dafür zur Verfügung zu haben, kann eine Erhöhung des Hausgelds beschlossen werden, damit die Rücklagen ausgebaut werden können – also vorab schon mal mehr gespart werden kann.

Gehören zu deiner Eigentumswohnung beispielsweise eine Tiefgarage, ein Spielplatz oder Aufzüge fällt dein Hausgeld auch höher aus, als wenn es solche Sachen nicht gibt. Aber Aufzüge & Co. wollen eben regelmäßig gewartet werden – und das kostet.

Die Höhe des Hausgelds kann theoretisch jährlich angepasst werden. Mit deiner Betriebskostenabrechnung aus dem Vorjahr erhältst du auch den Wirtschaftsplan für das laufende Jahr. Hat das Hausgeld, dass du gezahlt hast, nicht ausgereicht, musst du die Differenz nachbezahlen. Damit du bei der nächsten Abrechnung nicht wieder extra zur Kasse gebeten wirst, setzt die Verwaltung einen höheren Betrag pro Quadratmeter für das Hausgeld an. Das macht sie übrigens auch, wenn bekannt ist, dass die Kosten z. B. für die Abfallentsorgung steigen.

Natürlich kann es auch genauso in die umgekehrte Richtung gehen und das Hausgeld wird reduziert. Das kann dann der Fall sein, wenn über das Hausgeld eine Rücklage für einen Rechtstreit aufgebaut wurde, der jetzt beigelegt wurde.

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Hausgeld als K.O.-Kriterium?

Bei der Finanzierung einer Wohnimmobilie lohnt sich also unbedingt auch ein Blick in die letzten Wirtschaftspläne und Protokolle der Eigentümergemeinschaft. Die Höhe des Hausgelds ist natürlich im Vergleich zum Kaufpreis und den Kaufnebenkosten deutlich niedriger. Allerdings ist das für dich als Eigentümer:in ein Betrag, den du unter Umständen auch mal komplett aus eigener Tasche zahlen musst. Und zwar so locker, dass dich eine Erhöhung nicht direkt aus dem finanziellen Gleichgewicht bringt.

Dass das nicht passiert, hat aber sowohl die Bank, die dir ein Finanzierungsangebot macht, also auch dein:e Immobiliendarlehensvermittler:in im Blick. Damit hast du schon zwei Expert:innen an deiner Seite, die sich bei dem Thema auskennen und abschätzen können, ob das Hausgeld angemessen ist und zu deiner finanziellen Situation passt.

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Wenn du aber noch ein paar Meinungen dazu brauchst, spring gern mal zu unserer Community rüber. Da findest du Eigentümer:innen, die das Thema genauso betrifft.

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